Der Begriff „klimaneutral“ hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, da Unternehmen zunehmend versuchen, umweltbewusste Verbraucher:innen anzusprechen. Doch was bedeutet „klimaneutral“ tatsächlich und wie wird dies erreicht? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat kürzlich klargestellt, dass Unternehmen, die mit diesem Begriff werben, ihre Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität transparent darlegen müssen. Diese Entscheidung kam im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Wettbewerbszentrale und Katjes, einem bekannten Süßwarenhersteller.
Hintergrund des Urteils
Die Wettbewerbszentrale klagte gegen Katjes, da das Unternehmen mit „klimaneutral“ warb, ohne genau zu spezifizieren, wie diese Klimaneutralität erreicht wird. Katjes argumentierte, dass sie Emissionen durch verschiedene Maßnahmen kompensieren, zum Beispiel durch das Unterstützen von Klimaschutzprojekten. Die Wettbewerbszentrale hingegen forderte eine klare Unterscheidung zwischen der tatsächlichen Reduktion von Emissionen und der Kompensation.
Der BGH entschied zugunsten der Wettbewerbszentrale. Unternehmen, die mit Klimaneutralität werben, müssen genau erklären, wie sie diese erreichen. Verbraucher:innen haben ein Recht darauf zu wissen, ob ein Unternehmen tatsächlich Emissionen reduziert oder ob es lediglich Kompensationsmaßnahmen ergreift. Das Gericht betonte, dass unklare oder irreführende Angaben Verbraucher:innen täuschen können und daher nicht zulässig sind.
Auswirkungen auf die Werbung
Das Urteil des BGH setzt neue Standards für klimaneutrale Werbung und fördert eine größere Transparenz gegenüber Verbraucher:innen. Dies hat weitreichende Folgen für die Werbestrategien vieler Unternehmen, denn sie müssen nun genauer erklären, wie sie ihre Klimaneutralität erreichen und können nicht mehr allein auf Kompensationsmaßnahmen setzen. Diese Entscheidung könnte ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Geschäftspraxis sein.